Durch die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 AÜG, die uns am 16.10.2018 durch die Bundesagentur für Arbeit Kiel erteilt wurde, sind wir der richtige Partner für flexible- und kurzfristige Personallösungen.
Wir bieten Ihnen für personelle Engpässe, krankheitsbedingte Ausfälle oder andere Situationen eine Lösung. Durch unsere fachliche Kompetenz, rechtliche Grundvoraussetzung und Professionalität sind wir der richtige Partner an Ihrer Seite.
Gerne beraten wir Sie und stellen Ihnen Fachpersonal zur Verfügung.
P|A|K|protection
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